Setzen Sie sich mit uns gerne telefonisch oder per e-mail in Verbindung, dann können wir Sie beim Antragsverfahren begleiten. Sie können auch das KiTa-Personal direkt ansprechen oder mit dem Sozialamt Ihres Kreises Kontakt aufnehmen. Den Eltern oder Personenberechtigten entstehen keine Kosten für die Einzelintegrationsmaßnahme nach § 55, SGB IX.