Heilpädagogische Praxis Augustin

Beantragung

Setzen Sie sich mit uns gerne telefonisch oder per e-mail in Verbindung, dann können wir Sie beim Antragsverfahren begleiten. Sie können auch das KiTa-Personal direkt ansprechen oder mit dem Sozialamt Ihres Kreises Kontakt aufnehmen. Den Eltern oder Personenberechtigten entstehen keine Kosten für die Einzelintegrationsmaßnahme nach § 55, SGB IX.

Einzelintegration


Diese Maßnahme stellt eine Sicherung der Teilhabe und Integration für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten dar. Sie richtet sich an Kinder im Alter von 3-6 Jahren und findet in der Kindertagesstätte des Kindes statt.

Eine Heilpädagogin kommt in die Kita, um das beeinträchtigte Kind entsprechend seiner Bedürfnisse zu unterstützen und mit seinen Ressourcen zu fördern. Ziel ist zudem, gemeinsam mit dem Kita-Fachpersonal Lösungen zu erarbeiten, um individuelle Schwierigkeiten zu überwinden oder zu mildern. Die Anzahl der Kinder in der Gruppe wird dafür reduziert, um mehr Zeit zur individuellen Betreuung zu Verfügung zu haben. Der Stundenumfang der Förderung ist von der Betreuungszeit des Kindes in der Kita abhängig und liegt bei 4 bis 6 Wochenstunden.

Einzelintegrationsmaßnahmen beinhalten

  • Kooperation und Reflexion zwischen heilpädagogischer Fachkraft und Erzieherin
  • Gruppenpädagogische Ansätze
  • Beratung und Begleitung der Eltern
  • Individuelle Förderpläne
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit bspw. Therapeuten, Fachkliniken, Kinderärzten

Die heilpädagogische Förderung findet in der Großgruppe, Kleingruppe und Einzelförderung statt. Sie ist ganzheitlich ausgerichtet und orientiert sich am Entwicklungsstand des Kindes.