Beantragung
In Absprache mit der KiTa kann diese Leistung von Ihnen beim Amt für Soziales beantragt werden. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen haben oder sprechen Sie direkt mit dem KiTa Fachpersonal.
KiTa-Begleitung
Diese Form der Unterstützung richtet sich an Kinder in der Kindertagesstätte, die über eine pädagogische bzw. heilpädagogische Betreuung hinaus einer Begleitung und Assistenz bedürfen. Kinder, die in den jeweiligen Gruppenstrukturen und Gemeinschaften ein besonderes Maß an Umtriebigkeit aufzeigen, so dass es zu Selbst- oder Fremdgefährdung kommen kann. Dies kann durch aggressives Verhalten, mangelnde Kraftdosierung im Umgang mit anderen Kindern, Weglauftendenzen, mangelhafte Gefahreneinschätzung u.a. deutlich werden.
Hier kann durch eine Kita-Assistenz die Teilhabe und Integration in die Gemeinschaft bedarfsgerecht unterstützt werden. Das betrifft zum Beispiel
- Die Abwehr von Gefahren
- Die Begleitung bei der eigenständigen Bewältigung des Kitaalltags
- Orientierung in den Räumen und Abläufen der Kita
- Unterstützung bei einzelnen Angeboten im Rahmen der Lernangebote der Kita
- Unterstützung und Schutz bei der Konfliktbewältigung
Die Unterstützung findet innerhalb der Kita-Rahmenbedingungen und in enger Absprache mit dem dortigen Fachpersonal statt. Sie bietet den verhaltensauffälligen Kindern ein niederschwelliges Angebot zur Teilhabesicherung. Sollte die Problemlage ein größeres Hilfsangebot erfordern, können Mitarbeiter mit höheren Qualifikationen (Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten) eigesetzt werden.
Die Qualität der Arbeit ist gesichert durch regelmäßige Teamgespräche, kollegiale Beratung und Fortbildungen.