Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Beantragung von Leistungen. Dazu können Sie uns anrufen oder per e-mail Kontakt aufnehmen. Es ist auch möglich das KiTa-Personal oder das Sozialamt direkt anzusprechen. In diesem Fall würde die Hilfeplanung des Sozialamtes Sie ansprechen. Wenn die Frühförderung nach § 46, SGB IX durch die Eingliederungshilfe genehmigt wird, ist diese kostenlos.