Heilpädagogische Praxis Augustin

Frühförderung


Diese Maßnahme richtet sich an Kinder mit geringeren Entwicklungsauffälligkeiten in Kindertagesstätten im Alter von der Geburt bis zum Schuleintritt. Die Förderung findet überwiegend in der Kindertagestätte statt, um das Kind in seinem sozialen Umfeld zu fördern und zu stärken. Zusätzlich sind Termine zuhause möglich, um Förderstunden für die Eltern erlebbar zu machen aber auch um Entwicklungs- und Beratungsgespräche führen zu können. Der Umfang der wöchentlichen Stunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und wird von Seiten des Amtes für Soziales ermittelt. Eine heilpädagogische Fachkraft wird die Förderung übernehmen und kann von den Eltern ausgewählt werden. In der Kita wird die Förderung vorwiegend in Klein- und Großgruppe stattfinden, zum Teil auch in Kleinsettings. Sie wird ganzheitlich, ressourcenorientiert und auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. Folgende Methoden finden ihren Einsatz:

Wir nutzen

  • Psychomotorische Übungen und Spiele, um die Beweglichkeit, das Erleben und die Körperkoordination zu fördern
  • Rollenspiele, um den Ausdruck von Gefühlen Raum zu geben, die Gemeinschaftsfähigkeit zu stärken sowie kommunikative Kompetenzen zu erhöhen
  • Werk- und Bastelangebote, um die Feinmotorik, die Kreativität und die Handlungsplanung zu verbessern
  • Entspannungstechniken und Material für die Sinnesverarbeitung, um die Eigenwahrnehmung zu erhöhen
  • u.v.m.

Als Eltern werden Sie von der Heilpädagogin regelmäßig über die Förderung und die Entwicklung ihres Kindes fundiert informiert und beraten. Gleichzeitig ist es möglich, einzelne Förderstunden auch Zuhause durchzuführen, um Ihnen in die Abläufe und Methoden Einblick zu ermöglichen.

Zudem erhalten Sie schriftliche Berichte und Sie werden unterstützt bei der Auswahl und Koordination von unterschiedlichen Einrichtungen und Fachkräften (Ärzte, Therapeuten, Kitas, Kinderzentren etc.).

Beantragung

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Beantragung von Leistungen. Dazu können Sie uns anrufen oder per e-mail Kontakt aufnehmen. Es ist auch möglich das KiTa-Personal oder das Sozialamt direkt anzusprechen. In diesem Fall würde die Hilfeplanung des Sozialamtes Sie ansprechen. Wenn die Frühförderung nach § 46, SGB IX durch die Eingliederungshilfe genehmigt wird, ist diese kostenlos.