Heilpädagogische Praxis Augustin

Beantragung

Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren für diese Leistung. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine e-mail, wenn wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen sollen. Sie können sich auch direkt an das Jugendamt Ihres Kreises wenden, das nach einem Gutachten entsprechend §35a SGB VIII, Überprüfung und Genehmigung einen Träger mit der Übernahme der Maßnahme beauftragt. Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen den Eltern keine Kosten.

Hilfen zur Eingliederung


Diese Maßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten die Ausdruck einer seelische Behinderung sind. Sie zeigt sich bspw. in stark angepasstem oder unangepasstem Verhalten, grenzüberschreitendem oder aggressivem Verhalten. Diese Verhaltensweisen und generellen Anpassungsschwierigkeiten treten nicht nur vorrübergehend auf. Die Eingliederungshilfe wird schwerpunktmäßig im häuslichen Umfeld der Familie umgesetzt.

Die Hilfe hat zur Aufgabe

  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern
  • Auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt zu sein
  • Fähigkeiten und Interessen des Kindes zu stärken
  • Kompetenzen und Selbstwirksamkeit des Kindes zu erhöhen
  • Bewältigungsstrategien mit dem Kind zu erarbeiten
  • Ein positives Selbstbild des Kindes aufzubauen
  • Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachdiensten und gegebenenfalls Therapeuten herzustellen
  • Freizeitgestaltung zu unterstützen
  • Die Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind zu fördern
  • Die elterlichen Kompetenzen zu erhöhen und zu stärken