Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren für diese Leistung. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine e-mail, wenn wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen sollen. Sie können sich auch direkt an das Jugendamt Ihres Kreises wenden, das nach einem Gutachten entsprechend §35a SGB VIII, Überprüfung und Genehmigung einen Träger mit der Übernahme der Maßnahme beauftragt. Durch die Umsetzung der Maßnahme entstehen den Eltern keine Kosten.